Fotografie als Nebenberuf

„Kannst du nicht ein paar Fotos auf der Feier machen? Es gibt natürlich auch eine kleine Entschädigung.“ Sätze wie diesen kennen viele Fotografen zu genüge – ganz egal ob Profi oder Laie. Doch während der professionelle Fotograf sich bedenkenlos über solche Aufträge freuen kann, überlegt der Hobby-Knipser eventuell, wie denn die Tätigkeit arbeitsrechtlich zu bewerten ist. Immerhin handelt es sich bei solchen bezahlten Dienstleistungen nicht immer nur um bloße Gefallen. Lohnt es sich gar, nebenberuflich als Fotograf zu arbeiten? Und auf welche Aspekte muss bei dem Schritt in die (Teil-) Selbstständigkeit geachtet werden?

Bezahlte Aufträge führen nicht zwangsläufig zum Nebenjob

Talentierte Fotografen haben im Freundes-, Bekannten- oder im Kreis der Familie natürlich auch immer Personen, die sich die Expertise zu Nutze machen wollen. Eine Portraitaufnahme hier, ein Bewerbungsfoto dort, vielleicht noch mal ein Foto vom Auto für das Kleinanzeigenportal – solche Bitten und Anfragen gibt es immer wieder. Dass einige davon auch von den jeweiligen Personen bezahlt werden, versteht sich von selbst. Dabei handelt es sich für gewöhnlich aber um eher überschaubare Summen, die mit den Margen eines professionellen Fotografen absolut nicht vergleichbar sind. Wer also hin und wieder mal etwas mit seinen fotografischen Fähigkeiten verdient, hat noch längst keinen Grund, einen Nebenjob anzumelden. Vielmehr handelt es sich bei solch kleineren Beträgen, die mit dem Hobby eingenommen werden arbeitsrechtlich um die sogenannte „Liebhaberei“. Das bedeutet, dass die Einnahmen durch die Tätigkeit die Ausgaben für das Hobby nicht unverhältnismäßig übersteigen. Wenn für neue Objektive, Blitze, Stative oder hin und wieder auch für ein neues Kameramodell soviel oder mehr ausgegeben wird wie durch Auftragsarbeiten eingenommen wird, ist eben von Liebhaberei die Rede. Die Einnahmen durch die Dienstleistungen finden dementsprechend auch keine Erwähnung in der Steuererklärung. Wer die Fotografie aber nicht nur als Hobby für sich entdeckt hat, sondern einen lukrativen Nebenverdienst wittert, muss dies auch melden.

Der Weg zum Nebenberuf als Fotograf

Für die erfolgreiche Ausübung des Nebenberufs als Fotograf, muss sich zuallererst selbstständig melden. Da bei einem Nebenjob auch immer eine weitere Tätigkeit vorausgesetzt wird, ein bisheriger Arbeitgeber also existiert, muss auf alle Fälle dessen Einverständnis eingeholt werden. Erst dann kann der Weg in die Selbstständigkeit erfolgen. Über diesen Schritt sollte man sich jedoch völlig im Klaren sein. Dazu gehören im besten Fall die Aufstellung eines Businessplans oder zumindest eine grundlegende Kalkulation der langfristigen Einnahmen und Ausgaben. Wenn die Finanzierung zumindest auf dem Papier gesichert scheint, wartet bereits die nächste knifflige Frage.

Gewerbe anmelden oder freiberuflich tätig sein?

Für angehende selbstständige Fotografen stellt sich die Frage, ob sie bei der Meldung beim Finanzamt freiberuflich tätig sein möchten oder ein Gewerbe anmelden wollen. Während der Fall bei vielen anderen selbstständigen Berufen klarer ist, sind die Grenzen zwischen Freiberuflichkeit und dem Gewerbe bei der Arbeit als Fotograf oft fließend. Laut § 1 Abs. 2 S. 1 PartGG sind die freien Berufe wie folgt definiert: „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“ Das bedeutet, dass künstlerische Fotografen oder Bildjournalisten als Freiberufler tätig sind, während alle Fotografen, die Auftragsarbeiten annehmen oder ihre Bildrechte wie bei der Stock-Fotografie verkaufen, ein Gewerbe anmelden müssen. Im Zweifelsfall hilft eine Beratung beim Finanzamt oder beim Gewerbeamt. Auch die Handelskammer kann bei Fragen zur Existenzgründung behilflich sein. Bei der Anmeldung eines Gewerbes beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt wird automatisch das Finanzamt, die zuständige Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft über die Existenzgründung informiert.

Auflagen des Finanzamts

Ist man erst einmal selbstständig tätig, gilt es, über alle Einnahmen und Ausgaben, die die selbstständige Tätigkeit betreffen, akkurat und kontinuierlich Buch zu führen. Zwar reicht im Normalfall eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben aus, allerdings müssen alle Vorgänge im Zweifelsfall auch weiterhin belegt werden können. Wer dem Finanzamt finanzielle Aspekte verschweigt, macht sich immerhin strafbar. Steuerbetrug macht sich definitiv nicht gut als Gewerbetreibender. Wenn die Einnahmen 24.500 Euro im Jahr übersteigen, wird nämlich die Gewerbesteuer fällig. Bei der Umsatzsteuer gibt es bis zu einem Betrag von 17.500 Euro die freie Entscheidung, ob sie auf Rechnungen ausgewiesen werden soll oder nicht. Wer mit seinen jährlichen Einnahmen sogar unter 8.354 Euro bleibt, muss auch die Einkommenssteuer nicht zahlen. In jedem Fall ist die Beratung durch einen Steuerberater ratsam, da Fragen zur Steuererklärung, zu den Steuern selbst, oder zu grundlegenden Kalkulationen hinsichtlich der Freibeträge oft einer fachlichen Expertise bedürfen.

Pausenlose Kalkulation

Der etwas zähe Weg in die Selbstständigkeit ist für Kleingewerbetreibende auch später noch steinig. Monat für Monat muss schließlich geschaut werden, dass die Einnahmen zum Beispiel durch Aufträge so hoch sind, dass sowohl die Anschaffung und Pflege der Ausrüstung und andererseits die Deckung der Beiträge für die Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft oder die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Ohne eine langfristige Kalkulation und einen genauen Plan verbirgt sich hinter der Selbstständigkeit oft mehr Last als Lust – auch wenn die Arbeit als Fotograf selbst Spaß macht. Als nebenberuflicher Fotograf ist die Fallhöhe immerhin nicht so enorm, wenn die Existenzsicherung zumindest durch einen weiteren Job gegeben ist. Selbstverständlich führen viele Existenzgründungen als Fotograf auch in eine erfüllte Zukunft. Fotograf ist immer noch ein Traumberuf für viele – nur muss der Schritt vom Hobby zum Beruf stets gut durchdacht und durchgeplant sein. Wem die kleineren Aufträge von Freunden, Bekannten und Familienangehörigen ausreichen, kann sich vielleicht auch erst einmal mit der „Liebhaberei“ seines Hobbys begnügen. Immerhin bleibt die Tür in die Selbstständigkeit das Leben lang offen.